Mobbing



Mobbing am Arbeitsplatz

Was ist Mobbing?

Das anhaltende sowie systematische Herabsetzen, Diskriminieren und Ausgrenzen von Menschen über längere Zeit nennt man Mobbing, allerdings handelt es sich dabei um keinen juristischen Begriff. Unter dem Ausdruck Mobbing fasst man ganz verschiedene Handlungen zusammen, welche jedoch nur teilweise strafbewehrt sind. Mobbing ist ein diffizile Handlungskette, die allein in Deutschland geschätzt anderthalb Millionen Menschen am Arbeitsplatz betrifft.

Mobbing auf Arbeit wird zumeist durch fehlerhafte Arbeitsorganisation verursacht, da die Mitarbeiter eines Betriebes eine Art Zwangsgemeinschaft bilden, die unter ungünstigen Umständen Konflikte und Bosheiten fördert. Schafft es die Leitungsebene im Betrieb nicht, die Rahmenbedingungen zu korrigieren, bildet sich ein idealer Nährboden für Mobbing und dann suchen Menschen mit wenig Selbstwertgefühl in dieser Situation nach Opfern, um das ihre zu stärken.

Auf Mobbing richtig reagieren

Mobbing ist ein unerwünschtes Geschehen mit zahlreichen möglichen Mitwirkenden, dass es zu durchschauen gilt. Manche Kollegen schauen einfach nur weg, weil sie vermuten sonst auch zum Opfer zu werden, während andere genüsslich zugucken und dazu kommen die Mitläufer, welche den Täter bei seinen Mobbinghandlungen bestärken.

Sobald ein Beschäftigter das Gefühl hat gemobbt zu werden, kann er sich durchaus zur Wehr setzen, indem er als erstes unmittelbare Vorgesetzte oder den Betriebsrat einschaltet. Sofern das nichts bringt, muss das Mobbing für weitergehende Ansprüche nachgewiesen werden, wofür sich das Führen eines Mobbing-Tagebuchs empfiehlt.

Im Mobbing-Tagebuch muss der Betroffene einzelne Mobbinghandlungen für ein paar Wochen lückenlos erfassen, das heißt, sorgfältig aufschreiben, was, wann, durch wen geschah, was dadurch ausgelöst wurde und welche Zeugen es dafür gibt. Verallgemeinerungen, Beschimpfungen, eigene Wertungen und bloße Vermutungen gehören dagegen nicht hinein.

Gehören zu den Mobbinghandlungen Beleidigungen, Tätlichkeiten, sexuelle Nötigung oder auch üble Nachrede, kann eine Strafanzeige erstattet werden. Bei jeder Mobbinghandlungen ist der Arbeitgeber in der Pflicht, denn er muss das Mobbing unterbinden, auch indem er Täter abmahnt, versetzt oder entlässt.

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