Die Abfindung

Was ist eine Abfindung und wer erhält diese?

Die Abfindung ist eine letzte Geldzahlung eines Arbeitgebers an den Arbeitnehmer aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wobei auf diese Zahlung generell kein Rechtsanspruch vorliegt. Das ist vor allem dem Umstand geschuldet, dass das Kündigungsschutzgesetz darauf zielt, bestehende Arbeitsverhältnisse zu schützen, anstatt deren Auflösung durch eine Abfindungszahlung zu ermöglichen.

Jedoch kann man in Deutschland Abfindungsansprüche unterteilen – in gegen den Willen eines Arbeitgebers erzwingbare und jene, die nicht erzwingbar sind. Keineswegs erzwingbar sind Abfindungen nach einem außergerichtlichen oder gerichtlichen Vergleich in Bezug auf die Wirksamkeit einer Kündigung. Erzwingbar ist eine Abfindung nach einem Auflösungsurteil des Arbeitsgerichts durchaus, sofern ein Sozialplan, das Betriebsverfassungsgesetz oder der Tarifvertrag diese vorsieht.


Auf was ist bei einer Abfindung zu achten?

Einer der entscheidenden Gesichtspunkte bei der Ausgestaltung eines Abfindungsvergleichs ist die Beachtung der Auswirkung auf das Arbeitslosengeld. Mit einer übereilten Unterzeichnung einen Aufhebungsvertrags mit Abfindungsregelung können Ansprüche verloren gehen.

Die Höhe der Abfindung ist nicht gesetzlich festgelegt, sondern abhängig vom Verhandlungsgeschick der beiden Parteien. Dabei sind die Arbeitnehmer zumeist im Nachteil, weil sie dem Gegenüber beim Verhandeln aus verschiedenen Gründen unterlegen sind.

Die Arbeitgeber bemühen sich, aus einer Position der psychologischen, wirtschaftlichen und intellektuellen Stärke, die Höhe der Abfindung zu drücken, zudem verfügen sie über mehr Erfahrungen. Eben deswegen stellt sich die Frage, ob es sich lohnt die bestehenden Nachteile durch das Einschalten eines Rechtsanwalts zu kompensieren.

Doch fraglos existiert bei solchen Verhandlungen immer ein Prozessrisiko, doch wer, wenn nicht ein verhandlungssicherer Fachanwalt für Arbeitsrecht, kann einem Arbeitnehmer helfen, eine überdurchschnittliche Abfindung zu erstreiten? Unsere Hannoveraner Rechtsanwälte erhandeln regelmäßig beachtlich hohe Abfindungen für unsere Klienten, deshalb empfehlen wir besten Gewissens, in Abfindungsverhandlungen unsere Hilfe zu erwägen.

Wir von der Hannoveraner Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0511 5152109


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