Die Kündigung des Arbeitsvertrags

Kündigung – was ist das?

Als Kündigung bezeichnet man im Arbeitsrecht eine einseitige sowie empfangsbedürftige Willenserklärung des Arbeitnehmers oder Arbeitgebers, zum Beendigen eines bestehenden Arbeitsvertrags. Die Rechtsgültigkeit einer Kündigung hängt elementar von ihrer Wirksamkeit ab, welche jedoch an viele Bedingungen geknüpft ist, kurzum müssen wichtige formelle Vorschriften eingehalten und zwingende Voraussetzungen erfüllt werden.

Es bieten sich etliche Möglichkeiten an die Kündigungsformen zum besseren Verständnis zu unterteilen. Es lässt sich zwischen den verschiedenen Kündigungsarten, wie betriebsbedingte, verhaltensbedingte, personenbedingte und krankheitsbedingte Kündigung, zwischen einer ordentlichen und außerordentlichen Kündigung und zwischen einer Eigenkündigung durch den Arbeitnehmer und der Fremdkündigung durch den Arbeitgeber differenzieren. Weiter lässt sich zwischen Druck-, Änderungs- und Verdachtskündigungen differenzieren.


Was ist bei einer Kündigung zu beachten?

Die wesentlichste Bedingung für die Wirksamkeit einer Kündigung ist die Schriftform, denn fehlt diese, ist die Kündigung zweifellos ungültig. Freilich gibt es Ausnahmen, zum Beispiel wenn der Arbeitnehmer mündlich kündigt und in der Folge einfach nicht mehr zur Arbeit erscheint, kann er damit die Wirksamkeit der Kündigung erreichen

Genauso gewichtige Aspekte einer Kündigung sind die Kündigungsfrist und der Kündigungsschutz. Das Kündigungsschutzgesetz schützt sehr viele von Beschäftigten vor einer ordentlichen Kündigung, weil laut dessen lediglich bestimmte Kündigungsgründe zulässig sind. Allerdings gilt dieses Gesetz nur in Betrieben mit über zehn Beschäftigten und gilt nur für mehr als sechs Monate beschäftigte Mitarbeiter.

Für festgelegt Personengruppen besteht noch darüber hinaus ein besonderer Kündigungsschutz – so ist bei der Kündigung eines Schwerbehinderten die Zustimmung des Integrationsamtes erforderlich. Ohne Ausnahme nicht dürfen Mütter und Väter während der Elternzeit, Mitglieder des Jugend- und Betriebsrates sowie Schwangere gekündigt werden.

Wenn Ihnen eine Kündigung zugestellt wurde, beginnt eine Frist zu laufen, innerhalb derer Sie eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Hannover einlegen können, doch wird diese sogenannte Dreiwochenfrist versäumt, ist die Kündigung wirksam.

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