Der Aufhebungsvertrag

Wann ist ein Aufhebungsvertrag sinnvoll?

Aufhebungsverträge sind eine Art zur Beendigung eines Vertrags und können von den Vertragsparteien frei gestaltet werden, jedoch wird in jedem Fall die Schriftform verlangt. Dieser Gestaltungsspielraum wird von Arbeitsrechtlern recht häufig dafür gebraucht, Abfindungen sowie Wettbewerbsverbote zu verfügen. Das häufigste Motiv von Arbeitgebern Aufhebungsverträge anzubieten, ist, so einen vorhandenen Kündigungsschutz des Arbeitnehmers zu umschiffen.

Soll ein Arbeitsverhältnis im Einvernehmen beendigt werden, bieten sich deshalb, je nach Voraussetzungen, ein Aufhebungs- oder ein Auflösungsvertrag an. Zunächst ist es erforderlich, dass eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowohl für den Arbeitgeber, als auch für den Arbeitnehmer in Frage kommt. Weil ein Aufhebungsvertrag in erster Linie für den Arbeitnehmer mit gefährlichen Nachteilen verknüpft ist, sollte er diesen nicht zu eilig unterschreiben.


Nach- und Vorteile eines Aufhebungsvertrages für die beiden Vertragsparteien

Die Vorteile für den Arbeitgeber überwiegen deutlich: Das Arbeitsverhältnis kann ohne wirksamen Kündigungsgrund beendet werden, die Kündigungsfrist muss nicht eingehalten werden, eine teure Kündigungsschutzklage wird vermieden und die Vorteile für den Arbeitgeber überwiegen deutlich.

Für Arbeitnehmer sind die Vorteile deutlich geringer: Er kann die Kündigungsfrist abkürzen, mit sehr guten Aussichten eine Abfindungszahlung verlangen, ein überdurchschnittliches qualifiziertes Arbeitszeugnis aushandeln sowie eventuell einer wirksamen Kündigung zuvorkommen.

Die potenziellen Probleme halten sich für Arbeitgeber in kalkulierbaren Grenzen: Die Abfindungszahlung in beträchtlicher ist bei den meisten Aufhebungsverträgen ohnehin unumgänglich, gelegentlich kommt noch eine zusätzliche Entschädigungsleistung für die Dauer eines vereinbarten Wettbewerbsverbots dazu.

Die Minuspunkte für den Arbeitnehmer sind unter Umständen eklatant: Eventuell unterliegt der Anspruch auf das Arbeitslosengeld, bei ungünstig gestalteten Aufhebungsverträgen, einer Sperrzeit von bis zu 12 Wochen. entfällt der bestehende Kündigungsschutz. endet das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der Kündigungsfrist oder ruht für den betreffenden Zeitraum der Anspruch auf Arbeitslosengeld.

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