Die ordentliche Kündigung
Wie wird ein Arbeitsverhältnis ordentlich gekündigt?
Gemeinhin können unbefristete Arbeitsverhältnisse bloß unter Einhaltung der gesetzlichen Formanforderungen und der Kündigungsfrist sowie unter Beachtung des Kündigungsschutzgesetzes beendet werden. Das gilt für den kündigenden Arbeitgeber ebenso, wie für die Arbeitnehmer, welche das bestehende Arbeitsverhältnis nicht weiter fortsetzen möchten. Eine ordentliche Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung zum Beendigen eines bestehenden Vertragsverhältnisses.
Kündigungsfristen werden per tarif- oder arbeitsvertraglicher Vereinbarungen getroffen, falls es aber solche nicht gibt, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Für Betriebe mit mehr als zehn Mitarbeitern gilt das Kündigungsschutzgesetz für alle, die dort mehr als sechs Monate gearbeitet haben und sorgt dafür, dass Arbeitgeber gute Gründe für die ordentliche Kündigung vortragen müssen.
Personenbedingte, betriebsbedingte oder verhaltensbedingte Kündigung
Bei einer personenbezogenen Kündigung geht es um die Person des Mitarbeiters, weil dieser seine arbeitsvertraglichen Pflichten nicht mehr erbringen kann, obwohl er es möchte. Sowas kann entweder wegen eines medizinischen Sachverhalts oder eine Änderung des Status bedingt sein.
Wenn der Arbeitsplatz eines Beschäftigten im Betrieb wegfällt und es für diesen dort keine anderen Beschäftigungsmöglichkeiten gibt, kommt eine betriebsbedingte Kündigung zum Einsatz. Bei solchen Fällen möchte der Arbeitgeber diesen zwar gerne weiter beschäftigen, kann es jedoch nicht.
Die verhaltensbedingte Kündigung ereignet sich dann, wenn ein Mitarbeiter den Betriebsfrieden erheblich stört oder ein Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben ist. Das ist stets dann der Fall, wenn ein Beschäftigter etwas gestohlen oder Kollegen und Vorgesetzte tätlich angegriffen hat.
Alle diese Kündigungsarten erfordert eine möglichst genaue Begründung, denn je schlechter diese ist, desto geringer ist deren Wirkungsgrad. Auf diesen Wirkungsgrad kommt es an, sollte sich der Gekündigte mit einer Kündigungsschutzklage, zum Beispiel auf dem Arbeitsgericht Hannover wehren, denn ist diese Klage erfolgreich, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer weiterbeschäftigen. Von dieser Pflicht versucht er sich fast immer durch die Zahlung einer angemessen hohen Abfindung zu befreien.
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