
Abmahnung
Die Abmahnung
Der Zweck einer Abmahnung

Eine Abmahnung ist ein Mittel um auf vertragswidriges Verhalten hinzudeuten und mit der Mahnung zu verknüpfen dieses zukünftig zu unterlassen. Eine Abmahnung kann durch den Arbeitgeber oder auch durch den Arbeitnehmer erteilt werden. Im überwiegenden Teil der Fälle mahnt jedoch der Arbeitgeber ab, wenn sich Arbeitnehmer nicht an die vertraglichen Pflichten halten, denn dann dient die Abmahnung als Disziplinarmaßnahme.
Die Abmahnung ist dabei von anderen Disziplinarmaßnahmen, durch eine ihrer wesentlichen Eigenschaften, deutlich zu unterscheiden. Im Unterschied zu Ermahnung, Belehrung und Co hat die Abmahnung, neben der Rüge- und Beweissicherungsfunktion, zusätzlich eine Warnfunktion. Diese weist direkt darauf hin, dass der Betroffene mit einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechnen muss, wenn er sein vertragswidriges Verhalten nicht beendet. Unbedingt zu beachten: Jede Disziplinarmaßnahme, die mit einer Kündigung droht, ist rechtlich gesehen eine Abmahnung.
Abmahnung erhalten – was nun?

Es gibt sehr viele Formen, um auf eine Abmahnung zu reagieren. Abgemahnte können prüfen, ob ein Anspruch auf Rücknahme aus der Personalakte besteht, eine Gegendarstellung verfassen, um der Abmahnung zu widersprechen, einfach nichts tun oder den Betriebsrat einschalten.
Eine unmittelbare Stellungnahme sollte der Abgemahnte aber bleibenlassen, denn es ist weder hilfreich, unüberlegt zu widersprechen, noch die erhobenen Vorwürfe zu bestätigen. Aber gewiss wird es nicht schaden, zu zeigen, dass man sich mit den Beschuldigungen befasst.
Bisweilen wird empfohlen, gegen eine erteilte Abmahnung zu klagen, dabei gibt es durchaus Fälle, in denen es klüger ist, nichts zu tun. Eine sichtbar zu Unrecht erhaltene Abmahnung, kann bei einem späteren Prozess beim Arbeitsgericht, als Joker gezogen werden.
Wie die erfolgversprechendste Gegenmaßnahme auf eine Abmahnung aussieht, hängt von den subjektiven Umständen ab. Sieht der Betroffene eine Abmahnung als angemessen an, muss er sein vertragswidriges Verhalten nur abstellen. Liegen die Dinge komplizierter, lohnt es sich, externen Rat einzuholen – bei innerbetrieblichem Hintergrund vom Betriebsrat, in allen anderen Fällen von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.
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