Das Arbeitsrecht


Individuelles und kollektives Arbeitsrecht

Das Individualarbeitsrecht reguliert die Beziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, vornehmlich die zwischen ihnen geschlossenen Arbeitsverträge und, wenn geboten, die Tarifverträge, die Betriebsvereinbarungen sowie die gesetzlichen Vorschriften. 

Das Kollektivarbeitsrecht dekretiert die Rechte und Pflichten von Koalitionen, im Sinne des Arbeitsrechts, in Betrieben, deshalb wird es auch als Koalitionsrecht bezeichnet. Koalitionen sind einerseits die Arbeitgeber, beziehungsweise die sie vertretenden Verbände und andererseits die Vertretungen der Arbeitnehmer, wie Betriebsräte und Gewerkschaften. Das kollektive Arbeitsrecht beschäftigt sich mit Gegebenheiten des Tarifrechts, des Streik- und Aussperrungsrechts sowie des Betriebsverfassungsrechts. 

Themen des Arbeitsrechts

Deutsches Arbeitsrecht ist zweifellos kompliziert aufgebaut, weil es trotz vieler Anstrengungen, nicht gelang ein Arbeitsgesetzbuch zu schaffen. Auf Grund dessen müssen sich Arbeitsrechtler an mehr als fünfzig Rechtsquellen abarbeiten. 

Diese Rechtsquellen zeigen sich in einer Normenpyramide, die mit dem über allem thronenden EU-Recht und seinen Richtlinien beginnt und über das deutsche Grundgesetz, bundesweite und länderspezifische Einzelgesetze und Bestimmungen, das Tarifvertragsrecht, Betriebsvereinbarungen, Einzelarbeitsverträgen bis hinunter zum Weisungsrecht des Arbeitgebers als tiefste Ebene reicht. 

Hinzu müssen mit Arbeitsrecht befasste Anwälte das sogenannte Richterrecht beherzigen, welches sich aus der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ergibt und von nachgeordneten Gerichten, wie dem Arbeitsgericht Hannover übernommen werden kann. 

Aber wenn ist es empfehlenswert einen aufs Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren? Definitiv, wenn es um Bedeutendes geht, wie beispielsweise Geld, die Karriere, berufliche Aussichten oder auch nur den guten Leumund. Ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht ist betreffs der juristischen Lage immer auf dem neuesten Stand und weiß, ob für den betroffenen Arbeitnehmer das Günstigkeitsprinzip anwendbar ist. Sowas wird bedeutsam, wenn beispielsweise die Regelungen im Tarifvertrag von denen des Arbeitsvertrages zu Ungunsten des Arbeitnehmers abweichen. 

Wir von der Hannoveraner Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0511-51521095 


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