Der Arbeitsvertrag

Die Vertragspartner des Arbeitsvertrages

Ein Arbeitgeber ist eine Partei des Arbeitsvertrags, welche einen Arbeitnehmer gegen ein Arbeitsentgelt beschäftigt, wobei es sich um eine natürliche oder juristische Person handeln kann. Arbeitgeber sind in der Regel Selbständige, Unternehmer oder eine Personengesellschaft, grundsätzlich ist auch eine Privatperson, die stundenweise eine Hilfskraft beschäftigt, Arbeitgeber. 

Ein Arbeitnehmer ist die andere Partei im Arbeitsvertrag, denn ohne gäbe es genauso wenig Arbeitgeber. Beim Arbeitnehmer handelt es sich hingegen immer um eine natürliche Person, welche Ihre Leistungen weisungsgebunden gegen ein Arbeitsentgelt bereitstellt und eine Arbeitstätigkeit wahrnimmt. Sowie der Arbeitnehmer ein Jobangebot wahrnimmt, kommt mit dem Arbeitgeber ein Arbeitsvertrag zustande, dessen Weisungsrecht betrifft die Arbeitszeit, die Inhalte und den Erbringungsort der Arbeit. 


Form und Inhalt eines Arbeitsvertrages

Grundsätzlich bestehen für Arbeitsverträge keine Formvorschriften, das heißt, sie können schriftlich oder mündlich wirksam geschlossen werden. Praktisch ist der Arbeitgeber bei einem mündlichen Vertragsabschluss verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine unterzeichnete Niederschrift über den Vertragsbeginn sowie die wesentlichen Inhalte des Arbeitsvertrages spätestens einen Monat nach Beginn der Tätigkeit zu übergeben. 

Außer den Angaben zu den Vertragsparteien gehören der Beginn, die Dauer und unter Umständen das Arbeitsvertragsende hinein, zudem kommen Angaben zu Arbeitsleistung, Vergütung und Nebenpflichten hinzu – der Arbeitsvertrag endet mit den Schlussbestimmungen. 

Die Feststellungen zur Arbeitsleistung gliedern sich in die Art der Tätigkeit, die Arbeitszeit und eventuelle Überstunden oder andere Mehrarbeit, Versetzungsmöglichkeiten sowie Angaben zum Erholungsurlaub, Feiertagen und Freistellungen. Gleichfalls sollten Nebenpflichten, wie Pünktlichkeit, Sorgfaltspflicht, Arbeitsschutz, Verschwiegenheit und Krankmeldung, mitgeteilt werden. 

Unter den Punkt Vergütung gehört neben Lohn und Gehalt auch, wie es sich zusammensetzt, ob es sich um Zeit-, Akkordlohn oder ein Festgehalt handelt. Besser nicht sollten die Angaben zu Aufwendungsersatz, Zulagen, Gratifikationen sowie vermögenswirksamen Leistungen fehlen. 

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