Die Kosten eines Anwalts für Arbeitsrecht
Wie setzen sich die Kosten zusammen?
Die Kompensierung der Leistungen eines Rechtsanwalts muss in Deutschland entsprechend des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes, wobei im Arbeitsrecht der Gegenstandswert oder, innerhalb eines gerichtlichen Verfahrens, der Streitwert, die Berechnungsgrundlage bildet. Will ein Mandant des Rechtsanwalts innerhalb eines Verfahrens zum Beispiel 8000 Euro einklagen, beträgt der Gegenstandswert oder Streitwert auch 8000 Euro. Abhängig davon was für eine Aufgabe übernommen wurde, kann der Rechtsanwalt dafür vorgesehene RVG-Gebührensätze zugrunde legen.
Etwas anders ist die Berechnung des Wertes, sofern es in diesem Verfahren nicht um Geld geht, sondern die Sache einen anderen Gegenstand hat, darum sieht die Rechtsprechung für diese Fälle alternative Berechnungsregeln vor. Angenommen, dass es um die Berechtigung einer Abmahnung, die Durchsetzung einer Zeugniserteilung oder -änderung geht, beträgt der Streitwert ein Monatsgehalt, dagegen sind es bei einem Rechtsstreit um die Wirkung einer Abmahnung oder Kündigung drei Monatsgehälter.
Was kosten nun Anwalt für Arbeitsrecht und Gerichtsprozess?
Es kommt insofern darauf an, welche Aufgaben sich aus dem Auftrag des Mandanten ergeben. Bei einer Zahlungsklage mit einem Streitwert von 7.000,00 Euro beträgt die Verfahrensgebühr 1,3x 446,00 Euro, abzüglich der Anrechnung von 50 Prozent also 289,90 Euro, dazu kommt die Terminsgebühr mit 1,2x 446,00 Euro, also 535,20 Euro. Unter Hinzurechnung der üblichen Post- und Telefonkosten von 20 Euro und der Mehrwertsteuer ergibt sich daraus die Summe eigener Anwaltskosten von 1.005,67 Euro.
Diese Kosten ergeben sich nur, wenn das Verfahren mit einem Urteil beendet wurde, doch kommt es stattdessen zu einer Einigung ohne Urteil, muss eine Einigungsgebühr von 1,0x 446,00 Euro hinzugerechnet werden und es resultiert daraus ein Gesamtbetrag von 1536,41 Euro. Aber auch bei einem Verfahrensende mit Urteil summieren sich die Kosten bei einer Niederlage um die Anwaltskosten des Gegners und die Gerichtskosten bei dieser Beispielrechnung auf 2.965,32 Euro, beziehungsweise bei einer Einigung auf 3.620,80 Euro.
Umso höher der Streitwert, desto höher ist die Gebühr und weil mit Höhe des Streitwerts auch die Verantwortung sowie das damit einhergehenden Haftungsrisikos ansteigt, erhöhen sich auch die Gebühren, aber degressiv und nicht linear.
Jeder sieht, ein Gerichtsverfahren kann zweifellos teuer werden, dabei sind hier die eventuell zusätzlich anfallenden Kosten für Sachverständige und Zeugen unberücksichtigt geblieben. Durch unsere Anwälte in Hannover werden Sie im Vorfeld gründlich über die möglichen Kosten aufgeklärt und beraten.
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