Anwälte für Arbeitsrecht in Hannover

Rechtsanwalt, Fachanwalt, Anwalt – Was sind die Unterschiede? 

Falls juristische Sachen zu tätigen sind, werden Anwälte gebraucht. Das kann ein Patentanwalt sein, wenn es um gewerblichen Rechtsschutz geht, ein Staatsanwalt, sofern es darum geht, den Rechtsgeber, also den Staat, zu vertreten oder auch ein Rechtsanwalt, für die Beratung und Vertretung von juristischen und natürlichen Personen. Neben diesen gibt es noch Syndikusrechtsanwälte, welche sich um die rechtlichen Probleme in Verbänden und Unternehmen kümmern.

Nur wenn ein Rechtsanwalt besondere Erfahrungen und Kenntnisse in einem Rechtsgebiet erworben hat, darf er sich Fachanwalt nennen. Der Erwerb einer Fachanwaltschaft ist hierzulande seit dem Jahr 2019 für 24 Rechtsgebiete realisierbar. Auf welche Weise aus einem Anwalt ein Fachanwalt, zum Beispiel für Arbeitsrecht, wird, ergibt sich aus der Fachanwaltsordnung. Gerade mal 28 von Hundert Rechtsanwälten sind auch Fachanwälte, etwas über ein Fünftel davon sind Fachanwälte für Arbeitsrecht.


Der Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwälte für Arbeitsrecht müssen besonderes Wissen im Verfahrensrecht, dem Individualarbeitsrecht sowie dem kollektiven Arbeitsrecht belegen. Zum Kollektivarbeitsrecht gehört in diesem Zusammenhang das Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrecht, das Tarifvertragsrecht sowie das Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht.

Priorität hat dennoch das Individualarbeitsrecht, weil dort besonderes Wissen bezüglich des Abschlusses von Ausbildungs- und Arbeitsverträgen, des Inhalts und der Beendigung von Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnissen, dem Schutz besonderer Personengruppen, wie Jugendlichen, Schwerbehinderten, Müttern und Schwangeren, und den Grundzügen der betrieblichen Altersversorgung sowie des Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrechts erwartet werden.

Um den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht zu erwerben, muss der Bewerber mindestens 100 selbst bearbeitete Fälle belegen, davon muss die Hälfte gerichts- oder rechtsförmliche Verfahren und mindestens fünf dem kollektiven Arbeitsrecht zuordenbar sein.

Bevor es einem Juristen erlaubt wird, den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht zu erwerben, muss er sich zunächst zum Rechtsanwalt, also einem Volljuristen, mit einer Befähigung zum Richteramt, ausbilden lassen. 

Wir von der Hannoveraner Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0511-51521095


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