Anwaltskosten nach einer Kündigung

Kostenlose Soforthilfe mit Ersteinschätzung

Noch bevor für eine rechtsanwaltliche Beratung oder Vertretung Kosten anfallen, bieten wir Ihnen, im Rahmen unserer Soforthilfe, eine kostenlosen Ersteinschätzung an. Dafür genügt ein Anruf unserer Nummer 0511-51521095. Da sind Sie mit einem aufs Arbeitsrecht fokussierten Rechtsanwalt verbunden, diesem können Sie Ihr Anliegen vortragen und erhalten danach eine Bewertung Ihrer arbeitsrechtlichen Möglichkeiten.

Diese Auskünfte sowie die damit verbundenen Perspektiven ermöglichen Ihnen, selbst einzuschätzen, ob sich in der Angelegenheit eine tiefergehende anwaltliche Beratung und juristische Vertretung lohnt. Deswegen können Sie in Ruhe entscheiden, denn erst die nachfolgende Beratung oder Vertretung ist mit Kosten verbunden.


Kosten eines Anwalts laut Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Aus dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) folgen die Kosten für die Beratung durch den Anwalt. In unserer Hannoveraner Kanzlei kostet ein Beratungsgespräch (inkl. MwSt.) 226,10 Euro. In diesem Beratungsgespräch wird analysiert, ob für Sie eine anwaltliche Vertretung durch uns in Frage kommt. Übrigens, dieses Gespräch ist für alle Mitglieder der ArbeitnehmerHilfe Hannover e.V. kostenlos. Hier können Sie unserem Verein beitreten.

Juristische Vertretung nach einer Kündigung heißt zumeist, das Führen einer Kündigungsschutzklage auf dem Arbeitsgericht Hannover. Ebenso wie die dafür anfallenden Anwaltskosten, leiten sich auch die Gerichtskosten aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Der zu guter Letzt bestimmende Kostenfaktor ist der Streitwert, der bei einer Kündigungsschutzklage drei Bruttogehälter beträgt.

Beträgt das Bruttogehalt von drei Monaten zusammengerechnet 10.000,00 Euro müssen Sie mit Rechtsanwaltskosten von 1850,45 Euro rechnen, wenn das Kündigungsschutzverfahren mit einem Urteil beendet wird, doch kommt es stattdessen zu einer Einigung, stellt der Anwalt weitere 730,66 Euro, Einigungsgebühr in Rechnung.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich bei einer Niederlage vor dem Arbeitsgericht die Kosten um die Gerichts- und Anwaltskosten des Prozessgegners erhöhen, so betragen diese bei 10.000,00 Euro Streitwert, 3.700,90 Euro nach einem Urteil und 5.162,22 Euro nach einer Einigung.

Wir von der Hannoveraner Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin:  0511 51521095


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