
Bei Kündigung, Anwalt einschalten
Wann zum Anwalt gehen, nach einer Kündigung?

Klugerweise schnell! Nachdem Mitarbeiter eine Kündigung erhalten haben, geraten diese häufig in eine außergewöhnlich angespannte Lage, da sie kaum wissen, wo ihnen der Kopf steht. Dabei kommt es gerade in diesen Tagen darauf an, gute Entscheidungen ohne Verzug zu treffen und allein aufgrund dessen ist es angebracht sofort einen aufs Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt hinzuzuziehen.
Manche Gekündigte scheuen sich einen Anwalt einzuschalten, weil sie unverhältnismäßige Kosten befürchten, obwohl es dafür keinen Grund gibt, denn jeder seriöse Rechtsanwalt wird Sie erstmal anhören. Nachdem Sie die Situation geschildert haben, bekommen Sie eine kostenlose Ersteinschätzung, welche es Ihnen ermöglicht, Ihre arbeitsrechtliche Situation selbst zu beurteilen.
Auf was es nach einer Kündigung ankommt
Voraussetzung ist, sich nicht vom Arbeitgeber drängen zu lassen, vor allem gibt es keine Pflicht oder Notwendigkeit irgendetwas zu unterschreiben. Hingegen riskiert der Arbeitgeber, aufgrund seines Handelns selber für die Wirkungslosigkeit der Kündigung zu sorgen, mal wegen Formfehlern, mal wegen mangelhafter Kündigungsgründe.
Sprechen Sie im Falle einer Kündigung so schnell wie möglich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, weil mit dem Erhalt der Kündigung Fristen zu laufen beginnen. Wenn jemand diese ignoriert, verspielt er rechtliche Optionen und riskiert darüber hinaus den Verlust von Geld.
Im Falle einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber, muss eine Dreiwochenfrist beachtet werden, dabei handelt es sich um eine sogenannte materielle Präklusion. Das besagt, wenn der Entlassene nicht binnen drei Wochen mit einer Kündigungsschutzklage reagiert, gilt die Kündigung, unabhängig von ihrer Wirksamkeit, als akzeptiert.
Aber Vorsicht, es gibt noch sehr viel kürzere Fristen, die nach einer Kündigung anfangen zu laufen, zum Beispiel muss diese falls von einer nicht berechtigten Person unterzeichnet, binnen drei Tagen zurückgewiesen werden. Hiernach ist es ratsam nach dem Erhalt einer Kündigung, schnell einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu informieren und eine kostenlose Ersteinschätzung einzuholen.
Wir von der Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig. Wir vertreten gerichtlich und außergerichtlich Arbeitnehmer aus Hannover. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0511-51521095
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